Die Entwicklung in der UNO seit Beijing 1995

Beijing +5

Im Juni 2000 wurde an einer UNO-Sondergeneralversammlung unter dem Titel "Frauen 2000: Gleichstellung, Entwicklung und Frieden für das 21. Jahrhundert" in New York eine erste Bilanz nach Beijing gezogen.

An dieser Konferenz waren wiederum viele NGOs anwesend, auch eine Vertreterin der NGO-Koordination post Beijing Schweiz (Rundbrief 2/00, pdf, 11 S.).

An der Versammlung ging es darum, das in Peking verabschiedete Aktionsprogramm mit der Frauen*realität weltweit zu vergleichen; die Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu benennen, die Taten und Unterlassungen aufzuzeigen, neue Massnahmen und weitergehende Zielsetzungen zu formulieren. Die Globalisierung der Wirtschaft, die Deregulierung der Finanz- und Arbeitsmärkte haben in vielen Ländern – vor allem in vielen Entwicklungsländern - die Bemühungen um eine Gleichstellung der Geschlechter untergraben. Frauen*armut hat weltweit zugenommen, und die Schweiz bildet leider keine Ausnahme.

Trotz oft zähen und langwierigen Verhandlungen und einem drohenden Rückfall hinter die Ziele von Beijing, war das Urteil der NGOs positiv: es war es wert. Fortschritte wurden vor allem im Bereich Bildung und häuslicher Gewalt erreicht, die zu einer Menschenrechtsverletzung erklärt wurde. Zum Abschluss wurde ein Dokument angenommen mit dem Titel "weitere Aktionen und Initiativen zur Umsetzung der Beijing-Deklaration und der Aktionsplattform".

Beijing +10

Im Jahr 2005 waren es zehn Jahre her, dass die vierte Weltfrauenkonferenz in Beijing stattfand. In dem Zusammenhang sollte eine weltweite Evaluation stattfinden, was in der Zwischenzeit in Sachen Gleichberechtigung der Frauen* umgesetzt worden ist. Dies geschah unter dem Titel "Beijing+10" in allen fünf Kontinenten.

Die Idee einer fünften Weltkonferenz wurde angesichts des rauhen Klimas in Sachen Gleichstellung aus Angst verworfen, die Aktionsplattform könnte hinterfragt und die gesamten Kräfte nicht für fortschrittliche Beschlüsse, sondern für die Verteidigung des damals Erreichten nötig sein.

Im März trafen sich Regierungsdelegationen und Vertreter*innen von Nichtregierungsorganisationen, um Bilanz zu ziehen und aktuellen Handlungsbedarf zu diskutieren. Allerdings hat Beijing+10 keine neuen Fortschritte im Bereich der Frauen*rechte gebracht, und eine Tendenz der Ernüchterung war festzustellen. Denn obwohl die Instrumente zur Umsetzung der Frauen*rechte existieren (Aktionsplattform, nationale Aktionspläne, Frauen*rechtskonvention), fehlt es an politischem Willen (mehr zum Thema: Rundbrief 2/05, pdf, 16 S.).