Interessensvertretung
und Kompetenzzentrum
für Frauen*rechte
in der Schweiz




Newsletter Nr. 1 2020

Wie im Dezember angekündigt verschicken wir dieses Jahr nur drei Newsletter. Neu ist ausserdem, dass ausschliesslich unsere Mitgliedorganisationen zu Wort kommen.

Bei der NGO-Koordination post Beijing Schweiz steht in nächster Zeit folgendes auf dem Programm:


Jahresveranstaltung

Am 14. Mai (sofern der Corona-Virus uns nicht zwingt zu verschieben) findet in Bern unsere jährliche öffentliche Veranstaltung statt. Wir widmen sie dem 25-Jahr-Jubiläum der Aktionsplattform von Bejing. Dieses wird weltweit mit der Agenda 2030 verknüpft, was auch wir in der Schweiz tun möchten. So kooperieren wir mit der Plattform Agenda 2030 und bieten ein vielfältiges Programm für die Mitgliedorganisationen und die Öffentlichkeit. 

Am Nachmittag haben die Mitglieder die Möglichkeit, in Workshop zu den von UN-Women für Beijing +25 festgelegten Action Coalitions zu arbeiten. Die Wokshops werden von Expert*innen aus dem Umfeld der beiden Netzwerke angeleitet.

Am Abend findet ein öffentliches Podium statt, auf dem wir die Erkenntnisse des Nachmittags vorstellen und das Thema "Gender & Climate" in den Fokus stellen. Freuen Sie sich auf interessante Gäste!


Schattenbericht/Alternativbericht CEDAW

Unsere Mitglieder sind dabei, anhand der List of Issues prior to Reporting LOIPR, welche der CEDAW-Ausschuss im Dezember veröffentlich hat, Beiträge für unseren Schattenbericht zu verfassen. Die offizielle Schweiz wird Ende November ihren Staatenbericht beim CEDAW-Ausschuss einreichen.


40 Jahre CEDAW

Wie im Dezember in unserer Medienmitteilung zum 40-jährigen Geburtstag der Frauenrechtskonvention CEDAW angekündigt haben wir zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF die Produktion eines Informationsclips zur Konvention in Auftrag gegeben. Der Clip wird am 14. Juni – ein Jahr nach dem zweiten nationalen Frauen*streik – online gehen. 

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre dieses Newsletters, der vielleicht in Zeiten von Corona eine willkommene Abwechslung bietet.

Bleiben Sie gesund!





TERRE DES FEMMES Schweiz

  • Gegen die Diskriminierung von Gewaltbetroffenen: TERRE DES FEMMES Schweiz hat im vergangenen Oktober zusammen mit der FIZ einen Appell für den Zugang zu spezialisierter Hilfe für alle Gewaltbetroffene bei Tatort Ausland initiiert. Diese Forderung stützt sich unter anderem auf die Istanbul-Konvention, welche die Schweiz 2017 unterzeichnet hat. Über 100 Organisationen haben den Aufruf unterschrieben. Das UNHCR hat in einer Stellungnahme die Forderungen des Appells unterstützt. Der Bundesrat und die Sozialdirektorenkonferenz der Kantone haben bisher zurückhaltend reagiert. Sie halten weiterhin an der Diskriminierung von Gewaltbetroffenen nach Aufenthaltsstatus fest. Wir kämpfen jedoch weiter!
  • Mädchen vor Beschneidung schützen: Um gefährdete Mädchen in der Schweiz zu schützen, veröffentlichte das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz anfangs Februar erstmals einen Leitfaden zu Genitalverstümmelung und Kindesschutz. Er bietet praxisbezogene Hilfestellungen für konkrete Fälle. Der Leitfaden richtet sich an Fachpersonen, die im Bereich Kindesschutz tätig sind und an alle weiteren Personen, die in ihrem Berufsalltag mit betroffenen oder gefährdeten Mädchen zu tun haben könnten.
  • Gewalt an Frauen – feministisch beleuchtet: ab dem 8. März startet TERRE DES FEMMES Schweiz eine online Serie zum Thema Gewalt an Frauen. Regelmässige Posts beleuchten Zahlen & Fakten, geschichtliche Ereignisse, Begriffe und Debatten rund ums Thema. Halte dich mit unseren Posts auf dem Laufenden! Denn Gewalt an Frauen ist immer noch aktuell – der feministische Widerstand dagegen auch! Mehr Infos unter www.terre-des-femmes.ch/gewalt

  • Stimmen geflüchteter Frauen in der Politik: auf den Sommer hin planen wir den Aufbau einer Expertinnen Gruppe aus geflüchteten Frauen, die ihre Anliegen in die Politik tragen möchten. Interessierte Frauen können sich bis Ende März bei uns melden! politik@terre-des-femmes.ch / 031 311 38 79


IG Frau und Museum

  • Die IG Frau und Museum wird dieses Jahr am 6. Frauenmuseumskongress in Hittisau aktiv teilnehmen. Martha Beéry hat schon am ersten 2008 in Meran als Initiative für ein Frauenmuseum in der Schweiz teilgenommen.

  • «Hinter dem Ladentisch - Eine Familie zwischen Kolonialwaren und geistlichen Herren», so heisst das neue Buch von Jolanda Spirig, das Ende Februar im Chronos Verlag erschien. Die Emanzipationsgeschichte schildert den Alltag einer Familie des unteren Mittelstandes und die religiöse Prägung aus der Sicht der kleinen Martha. Das Mädchen registriert, was andere übersehen. Es stellt kritische Fragen und deckt Ungereimtheiten auf. Das Familienleben spielt sich vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der Vierziger- und Fünfzigerjahre ab und wird so zum eindrücklichen Zeitzeugnis. (Jolanda Spirig: Hinter dem Ladentisch – Eine Familie zwischen Kolonialwaren und geistlichen Herren, Chronos Verlag, Zürich, 2020)

cfd – die feministische Friedensorganisation

  • Podcast: Frauen, Frieden & Sicherheit: Wo bleibt die Gleichstellung?: Dieses Jahr wird die UN Sicherheitsratsresolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit 20 Jahre alt. Doch auch 20 Jahre nach ihrer Annahme, gestaltet sich die Umsetzung der Resolution schwierig und Frauen sind in Friedensprozessen nach wie vor unterrepräsentiert und nicht mit Männern gleichgestellt. Über die Bedeutung und den Inhalt der Resolution 1325 sowie die Probleme bei der Umsetzung spricht  in diesem Podcast Jonas Hinck von KOFF mit Anat Al-Mzayyen von der Palestinian Working Women Society for Development, eine Partnerorganisation des cfd, mit Flurina Derungs von FriedensFrauen Weltweit und mit Sarah Koch ehemaliger Gender Focal Point bei der Abteilung Menschliche Sicherheit des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

  • Aufruf: Nimm an der Begleitgruppe Frauen, Frieden & Sicherheit teil!: Alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich mit Frieden & Sicherheit, sozioökonomische Partizipation der Frauen* oder/und Gewalt an Frauen beschäftigen, sind herzlich willkommen zusammen mit PWAG, cfd und KOFF die zweite Phase des NAP 1325 Projekts zu begleiten. So fliessen eure Best Practices in den Prozess ein. Am 5.März treffen wir uns bei Swisspeace um 9.15 treffen, um das Thema «Frauen entlasten um sie zu beflügen!» Anmeldung bei Leandra Bias: Leandra.Bias@swisspeace.ch

  • Es gibt noch freie Plätze für das Berufsmentoring des cfd – Migrantinnen, meldet euch!: Nicht-Anerkennung ausländischer Diplome, fehlende Informationen über den schweizerischen Arbeitsmarkt sowie geringe Kontakte zur Arbeitswelt und gleich qualifizierten Frauen führen dazu, dass Migrantinnen* selten eine ihrer Ausbildung entsprechende Stelle finden. Gut qualifizierte Migrantinnen erhalten beim Programm „Berufsmentoring“ des cfd Zugang zu Informationen, Kontakten und Netzwerken der Arbeitswelt, um sie bei ihrer Arbeitssuche zu unterstützen. Mentoring ist auf zwei Ebenen aktiv: die Mentees (qualifizierte Migrantinnen) haben zum Ziel, sich mit Berufsfrauen ähnlicher Qualifikationen zu vernetzen, Zugang zu Ressourcen wie Informationen und informellen Kontakten zu erhalten, sowie Einblick in das ihnen entsprechende Arbeitsfeld in der Schweiz zu bekommen. Die Mentorinnen (berufstätige Frauen) erleichtern solche Zugänge, begleiten die Mentees und werden zu Multiplikatorinnen, um ArbeitgeberInnen, Institutionen, Freundeskreise etc. zu sensibilisieren. Anmeldung: Theodora Leite info@cfd-ch.org , Telefon 031 300 50 60 

  • FeminisTisch – die Veranstaltungsreihe der feministischen Friedensorganisation cfd

avanti donne

«Ganz Frau»: Ein anderer Blick auf weibliche Sexualität und Behinderung 

Die Fachstelle avanti donne hat ihr Projekt über weibliche Sexualität und Behinderung abgeschlossen. Im Mittelpunkt stehen junge Frauen mit einer Körper-, Sinnes- oder Kommunikationsbeeinträchtigung. Die wichtigsten Erkenntnisse und Forderungen sind in der Dokumentation «Ganz Frau» zusammengefasst. Diese richtet sich neben Betroffenen und ihrem Umfeld auch an Verantwortliche für sexuelle Bildung und Gesundheit. 
«Nichts über uns ohne uns!», lautet eine zentrale Forderung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie gilt auch und ganz besonders bei einem persönlichen Thema wie Sexualität. Die Fachstelle avanti donne hat deshalb im Rahmen eines mehrjährigen Projektes Grundlagen zum Thema zusammengestellt und junge Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zu ihren Anliegen und ihren Erfahrungen befragt.  

Mit allen Rechten
Die Ergebnisse der umfangreichen Arbeit sind in einer Dokumentation mit dem Titel «Ganz Frau» zusammengefasst. Der Zusatz «... mit allen Rechten» verweist darauf, dass es sowohl gesellschaftliche als auch sexuelle Rechte gibt, die für Mädchen und Frauen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit nicht gewährleistet sind. Zum Beispiel gibt es kaum gynäkologische Praxen, die wirklich barrierefrei sind. Von einem gleichberechtigten Zugang zu sexueller Bildung und Aufklärung kann ebenfalls keine Rede sein. Und auch Muttersein traut die Gesellschaft Frauen mit einer sichtbaren Beeinträchtigung anscheinend nicht so recht zu: Mütter im Rollstuhl werden entweder misstrauisch beäugt oder aber mit Bewunderung und Lob für ihren heldenhaften Mut überhäuft.

Selbstbewusst und selbstbestimmt   
Studien und Informationsangebote befassen sich überwiegend mit der Sexualität von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung. avanti donne richtet den Fokus deshalb auf Mädchen und junge Frauen mit einer angeborenen Körper-, einer Sinnes- oder Kommunikationsbehinderung. Wie diese Betroffenen heutzutage aufwachsen, was ihre sexuelle Entwicklung fördert und was sie behindert, darüber ist in der Schweiz kaum etwas bekannt. Im Projekt «Ganz Frau» kommen sie selbst zu Wort. Die Beiträge zeigen, dass auch Frauen mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung Sexualität und Partnerschaft heute zunehmend so leben, wie sie es für richtig halten. 

Umfeld und Politik in der Verantwortung
Die Hindernisse, die sie dabei überwinden müssen, sind allerdings immer noch zahlreich. Die eigentliche Behinderung spielt dabei, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidender für einen selbstbestimmten, positiven Umgang der betroffenen Frauen mit Sexualität ist, ob Eltern (vor allem Mütter), andere Erziehungsverantwortliche und Fachpersonen aus der Gesundheitsversorgung sie  als sexuelle Wesen wahrnehmen und achten. Und zwar von Beginn des Lebens an und nicht erst in der Pubertät, wie dies offenbar häufig geschieht.
Beim Abbau von Teilhabe-Barrieren aller Art ist zudem die Politik gefordert. Auch dies untermauert die Dokumentation mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis.

Den zweiten Pfeiler des Projekts «Ganz Frau» bildet das gleichnamige Webportal mit aktuellen Infos und weiteren Beiträgen zum Thema (im Aufbau). Die Dokumentation (96 Seiten, Softcover, A4) kann ebenfalls über das Portal bezogen werden: www.ganz-frau.ch 

Kontakt: 
avanti donne – Interessenvertretung 
Frauen und Mädchen mit Behinderung
Angie Hagmann, Projektverantwortliche
info@avantidonne.ch



FriedensFrauen weltweit

We have launched our new podcast series “PeaceWomen Across the Globe”! In each of the eight episodes, a PeaceWoman talks about her work, the challenges for peace in her country, and how she came to dedicate her life to peace work. The series, featuring women from countries as diverse as Afghanistan, Colombia and Burundi, are available on SpotifyiTunes, our website and on our Facebook page.


Juristinnen Schweiz

In unserem Newsletter im Februar haben wir der Ärztin Natalie Urwyler die Gelegenheit gegeben, ihre Erlebnisse und Gedanken rund um das Gerichtsverfahren basierend auf dem Gleichstellungsgesetz zu teilen. Wir werden über das noch hängige Verfahren berichten und weiter diskutieren, was Juristinnen Schweiz in Sachen Zugang zum Recht für von Diskriminierung betroffene Frauen tun kann.

Diskriminierung – ein Kavaliersdelikt?

Früher war ich überzeugt, eine Frau kann alles erreichen, wenn sie gut ausgebildet ist und fleissig arbeitet. Ende dreissig musste ich schmerzhaft feststellen, dass dies heute nach wie vor nicht der Fall ist. Gemäss Zahlen der FMH sind in der Schweiz im Jahr 2018 43% der aktiven ÄrztInnen weiblich, aber lediglich 12% der ChefärztInnenpositionen sind von Frauen besetzt. Eine derartige Verzerrung der Geschlechterverteilung weist darauf hin, dass in der Medizin nicht Fleiss und Fachkompetenz zu beruflichem Erfolg führen, sondern männliches Geschlecht und Seilschaften. In meinem Fall wurde mein Engagement (2003 – 2014) für moderne Betriebskonzepte, eine flache Hierarchie und familienfreundliche Strukturen, nicht gerne gesehen.

Als ich mit vierzig Mutter wurde und gleichzeitig den Titel «Privatdozentin» erarbeitet hatte, stufte meine Chef mich auf das Niveau einer jungen Oberärztin zurück - ohne Forschung und Lehre. Da ich versuchte, mich aufgrund der für den Betrieb gültigen Gleichstellungsreglemente zu wehren, wurde mir gekündigt. Meine Karriere war ruiniert. In der Folge musste ich mit einundvierzig, mit einem Doktor- und Privatdozentinnen-Titel als Assistenzärztin in einem anderen Fachgebiet arbeiten – mit der damit verbundenen, massiven Lohneinbusse. Aus Überzeugung, dass die Schweizer Gesetzgebung so unfair nicht sein kann, klagte ich, basierend auf dem Gleichstellungsgesetz auf Wiedereinstellung. Was nun begann, war ein langer, harter und teurer Weg. Die Gegenpartei, ein Konzern mit unlimitierten finanziellen Mitteln, spielte auf Zeit. Fast jede Frist wurde mehrfach erstreckt, fast jeder Brief mit einer nichtsagenden Antwort versehen, was wiederum weitere kostenpflichtige Interventionen meines Anwaltes notwendig machte. Heute bin ich stolze Besitzerin von ca. sieben Bundesordnern Papier zum Fall, Anwaltskosten die nun gegen 500'000 CHF laufen. Die Frage der missbräuchlichen Kündigung ist geklärt.

In dem Regeste des Obergerichts des Kantons Bern steht: «Das Obergericht hat in casu in Übereinstimmung mit der Vorinstanz das Vorliegen einer Rachekündigung (Art. 10 GlG) bejaht.» Die Gegenpartei hat das Urteil akzeptiert und auf einen Rekurs beim Bundesgericht bewusst verzichtet. Seit September 2018 ist die Rechtsgültigkeit des Urteils eingetreten. Dafür erhielt ich im gleichen Jahr den «Prix Courage» des Beobachters. Wo stehe ich heute, eineinhalb Jahre später? Formal habe ich aufgrund der Rachekündigung und der gerichtlich verfügten Wiedereinstellung immer noch einen gültigen Arbeitsvertrag. Die Gegenpartei beschloss aber, mich umgehend frei zu stellen. Die gemäss Gleichstellungsgesetz vorgegebene Rückkehr an den Arbeitsplatz wurde damit verhindert und ich kann meine Karriere, trotzt rechtsgültigem Urteil nicht weiterführen. Damit hält sich mein Arbeitgeber nicht an die Schweizer Verfassung.

Für mich als Bürgerin eines demokratischen Landes enthält dieses nicht umgesetzte Urteil einen sehr bitteren Nachgeschmack. Es stellt sich die Frage, ob Diskriminierung in der Schweiz lediglich ein Kavaliersdelikt ist? Was ich unterschätzt hatte, ist der zeitliche und finanzielle Aufwand eines Gerichtsverfahrens. Mein Engagement für den Fall beschäftig mich seit 2014 zu ca. 20% - ein Arbeitstag pro Woche. Das Regionalgericht Bern hatte meine Klage nach Eingabe in zwei Teilklagen aufgeteilt: 1. missbräuchlicher Kündigung, 2. Lohndiskriminierung. Die Frage nach Lohndiskriminierung ist 2020 noch hängig. Die Gegenpartei spielt auch hier auf Zeit und wehrt sich vehement gegen die Offenlegung der Lohndaten und eine genderspezifische Untersuchung der Zahlungen. Wenn den Schweizer Frauen nun gesagt wird, sie können ja klagen, wenn sie sich benachteiligt fühlen, dann ärgert mich das. Eine öffentlich-rechtliche Klage als Einzelperson gegen einen Konzern finanziell und persönlich durchzustehen ist ausgesprochen hart. Es ist nicht die Lösung um die Schweizer Verfassung umzusetzen. Es braucht weitere Mechanismen, sonst bleibt Diskriminierung in der Schweiz ein Kavaliersdelikt.




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