Interessensvertretung
und Kompetenzzentrum
für Frauen*rechte
in der Schweiz




Dez. 2020

Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention

Liebe Mitglieder
Liebe Gleichstellungsengagierte

Letzte Woche genehmigte der Bundesrat den Schweizer Bericht über die Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW. Die Schweiz sei auf Kurs, es blieben aber Herausforderungen. Dieser Ansicht sind auch wir seitens der Zivilgesellschaft. Welche Herausforderungen dies sind, darüber sind sich Bund und Zivilgesellschaft nicht vollends einig. Und das ist auch gut so.

In diesem Newsletter zeigen wir auf,

  • wie die Berichterstattung über die Umwetzung der CEDAW funktioniert,
  • weshalb wir eine kritische Zivilgesellschaft brauchen,
  • was der Beitrag der zahlreichen NGOs an die Umsetzung der CEDAW ist
  • und weshalb diese Arbeit auf eure Unterstützung angewiesen ist.



CEDAW-Monitoring und -Berichterstattung

1979 wurde die Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women, CEDAW) durch die UNO Generalversammlung verabschiedet, 1981 trat sie in Kraft. Die Schweiz unterzeichnete bereits 1981 die Konvention, ratifizierte sie jedoch erst 1997 (mit drei Vorbehalten). Zudem ratifizierte die Schweiz 2008 das 2000 in Kraft getretene Fakultativprotokoll. Dieses ermöglicht zwei Verfahren, wodurch einzelne Frauen oder Gruppen nationale Rechtsverletzungen bezüglich CEDAW direkt an den Ausschuss (CEDAW Committee) berichten können. Neben der rechtlich bindenden Konvention verfasst der Ausschuss Allgemeine Empfehlungen (General Recommendations) zu unterschiedlichen Themenbereichen, die der Auslegung des Übereinkommens dienen. Diese sind nicht rechtlich bindend und gelten als sogenanntes soft law.

Das CEDAW Sekretariat befindet sich in Genf, wo auch der Ausschuss zu den Sessionen und Anhörungen tagt. Der Ausschuss besteht aus 23 gewählten Expert*innen aus der ganzen Welt.

Das Übereinkommen enthält einen Mechanismus zur Überwachung seiner Umsetzung in den Vertragsstaaten. In einem vier-Jahres-Zyklus berichten die Staaten vor dem Ausschuss über den Stand der Umsetzung der Konvention im eigenen Land, inklusive über die Umsetzung der Empfehlungen, welche dem Staat durch den Ausschuss gemacht wurden. Die Schweiz befindet sich nun im Zyklus zum 6. Staatenbericht, der Ende November 2020 eingereicht wurde. 

Im November 2019 verfasste der CEDAW-Ausschusse eine Liste von Fragen an die Schweiz, die sog. list of issues prior to reporting LOIPR. Die Fragen beruhen auf den Empfehlungen (Concluding Observations), die der Ausschuss als Antwort auf den letzten Staatenbericht 2016 abgegeben hatte. Dieses Vorgehen stellt das sog. vereinfachte Verfahren (simplified reporting procedure) dar, welches bei der Schweiz zum ersten Mal zur Anwendung kommt. Die LOIPR dient als Vorlage für den Staatenbericht. Die Schweiz hat sich also in ihrem neusten Staatenbericht auf die in der LOIPR vorgebrachten Themen und Fragen konzentrieren können. Die NGO-Koordination post Beijing Schweiz hat zusammen mit ihren Mitgliedern und weiteren Organisationen eine zivilgesellschaftliche Eingabe zuhanden des CEDAW-Ausschusses verfasst, die mit möglichst vielen Fragen Eingang in die LOIPR finden sollte.

Das Simplified Reporting Procedure verändert das Monitoring sowie die Berichterstattung der Zivilgesellschaft wesentlich: Bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der LOIPR müssen den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in Abgleichung mit Praxiserfahrung und Expert*innenwissen die Mängel und Lücken bei der Umsetzung von CEDAW durch die Schweiz bekannt sein. Das Monitoring für den Schattenbericht muss nun bereits viel früher durchgeführt werden.

Der Schattenbericht

Die NGO-Koordination post Beijing Schweiz reicht als Dachorganisation jeweils unter Mitautor*innenschaft der Mitglieder einen Schattenbericht, also einen Alternativbericht zum Staatenbericht ein. Dem Bericht geht ein Monitoring voraus. Es dient dem Beobachten, ob der Staat seine Verpflichtungen einhält, Empfehlungen umsetzt oder gegen Verpflichtungen verstösst. Mit gutem Monitoring lässt sich politischer Druck aufbauen und es ist bereits der halbe Weg zu einem Schattenbericht. Dieser wiederum hilft der Zivilgesellschaft, auf Forderungen, Missstände und Lücken hinzuweisen und die Rechte der Frauen* in der Schweiz voranzubringen.

Sinn und Zweck eines Schattenberichtes ist es, dem Ausschuss Informationen über die in der Konvention festgeschriebenen Rechte zur Verfügung zu stellen (Status der Umsetzung und mögliche Massnahmen zur Verbesserung). Dies nicht nur im Hinblick auf den Status in der Schweiz, sondern auch im Vergleich zu den Informationen des Staatenberichtes. Es ist eine Kritik des Staatenberichtes.

Der Schattenbericht stellt sich demnach aus den Erkenntnissen des seit dem letzten Zyklus gemachten Monitorings zusammen. Um einen guten Schattenbericht vorzulegen, dessen Forderungen vom Ausschuss aufgenommen werden und der zu neuen Empfehlungen an die Schweiz führt, müssen Lücken im Staatenbericht hervorgehoben und dieser mit zivilgesellschaftlichen Beobachtungen und Forderungen ergänzt werden. Missrepräsentationen und Divergenzen zwischen Staat und Zivilgesellschaft sollen aufgezeigt werden. 

Die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft

Wie für jeden Prozess um multilaterale Konventionen gibt es auch bei CEDAW wichtige Aufgaben für die Zivilgesellschaft: angefangen beim Monitoring, dem Erstellen von Schattenberichten, bis hin zur Umsetzung. CEDAW ist ein Übereinkommen, das für viele Menschen schwer zugänglich erscheint und oftmals auch bei den relevanten Stellen nicht im Bewusstsein ist. Dabei bietet es sehr konkreten Ansatz um die Situation von Frauen* in der Schweiz zu verbessern. Es ist daher wichtig, das Bewusstsein für die Konvention bei Poltiker*innen, in der Verwaltung, bei Justizbehörden und Anwält*innen sowie bei NGOs zu steigern. Insbesondere die NGOs sollten Kompetenzen dazu entwickeln, denn die Rolle der Zivilgesellschaft ist zentral und vielfältig.

NGOs 

  • machen Staaten auf ihre Verpflichtungen aufmerksam.
  • erheben Daten, sammeln Fälle und Informationen. 
  • beobachten staatliche Aktivitäten und deren Wirkung.
  • arbeiten mit den Staaten im Rahmen ihrer Programme zusammen.
  • entwickeln alternative Modelle und Programme.
  • verfassen Schatten- und Alternativberichte 
  • und nehmen damit wesentlich Einfluss auf die Empfehlungen des Ausschusses an den Staat.
  • vermitteln zwischen Staaten und Gemeinschaften/Einzelpersonen.
  • unterstützen Einzelfallverfahren vor CEDAW.


Die Zivilgesellschaft hat also mehr als nur eine Watchdog Funktion. 

Eure Unterstützung ist essentiell

Damit wir einen Beitrag an die Umsetzung der CEDAW in der Schweiz leisten können, sind wir auf die Expertise und Beiträge unserer Mitgliedorganisationen angewiesen. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an das unermüdliche Engagement unserer Mitglieder!

Um die Koordinations- und Netzwerkarbeit leisten zu können und um sicherzustellen, dass dem CEDAW-Ausschuss auch in diesem Berichterstattungszyklus ein konsolidierter Schattenbericht zur Verfügung steht, benötigen wir jedoch auch finanzielle Unterstützung. 

Möchten Sie dazu beitragen, dass die Geschlechtergleichstellung in der Schweiz umgesetzt wird und es weniger geschlechterbasierte Gewalt gibt? Mit Ihrer Spende setzen wir uns mithilfe der Frauenrechtskonvention dafür ein.

Jeder Unterstützungsbeitrag ist willkommen und wird geschätzt!

NGO-Koordinatio post Beijing Schweiz
8345 Adetswil
Konto 41493.02, Raiffeisen Bern, BC 81488
IBAN CH66 8148 8000 0041 4930 2

Gönner*innen mit einem Beitrag ab 500 Franken werden 2021 exklusiv zu einem Besuch an der UNO in Genf in prominenter Begleitung eingeladen.

Es gibt zudem auch die Möglichkeit, bei uns Mitglied zu werden.

Es würde uns sehr freuen, auf Ihre Unterstützung zählen zu können. Weitere Informationen zur Geschichte und den Tätigkeiten der NGO-Koordination post Beijing Schweiz finden Sie auf unserer Website. Bei Fragen stehen Ihnen die Geschäftsführerin und der Vorstand gerne zur Verfügung.








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