Der Schweizer Aktionsplan zur Gleichstellung von Frau und Mann 1999

Von der UNO-Weltfrauenkonferenz von Beijing 1995 kam die Schweizer Delegation mit dem Auftrag zurück, die an der Konferenz in Beijing verabschiedete Aktionsplattform auf die schweizerischen Verhältnisse zu übersetzen. Eine interdepartamentale Arbeitsgruppe setzte sich unter der Federführung des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung zusammen. Der Aktionsplan listet eine Vielzahl von Bereichen des gesellschaftlichen und persönlichen Lebens auf, in denen Frauen in der Schweiz nach wie vor diskriminiert werden. Hinzu kommt ein Massnahmenkatalog zu deren Überwindung. Der Aktionsplan ist in folgende thematische Bereiche unterteilt.

A = Armut
B = Bildung
C = Gesundheit
D = Gewalt
E = Bewaffnete Konflikte
F = Wirtschaft
G = Macht- und Entscheidungspositionen
H = Institutionelle Mechanismen
I = Menschenrechte
J = Medien
K = Umwelt
L = Mädchen
M = Strukturen und Finanzen

Leider hat der Aktionsplan keinen verbindlichen sondern lediglich einen empfehlenden Charakter. Er nimmt jedoch die Staaten, welche wie die Schweiz die Aktionsplattform in Beijing unterschrieben haben, moralisch und politisch in die Pflicht. Die mit der Umsetzung betrauten Verwaltungsstellen, kantonalen Ämter, Gemeinden und anderweitigen Institutionen werden namentlich aufgeführt. Ebenfalls werden die Zeitfristen, in der die Forderungen einzulösen sind, angegeben.

Dies macht es der Zivilgesellschaft und uns Organisationen einfach, die Umsetzung des Aktionsplanes zu kontrollieren. Zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Aktionsplanes hat beispielsweise die NGO-Koordination ein Hearing zu zentralen Themen des Aktionsplanes durchgeführt: Frauen in der Wissenschaft, nationale Ombudsstelle für Menschenrechte, Frauen in der Welthandelspolitik und in Friedensprozessen. Die Tagung zeigte uns, dass der Bund im Bildungswesen mit hoffnungsvollen Projekten den weiblichen Nachwuchs fördert, dass eine Ombudsstelle den Schutz der Frauenrechte am Arbeitsplatz gewährleisten würde aber von der Verwaltung seit dreissig Jahren verschleppt wird und dass im Staatssekretariat für Wirtschaft seco noch nicht einmal das Bewusstsein Einzug gehalten hat, dass die Abmachungen der Welthandelsorganisation WTO nicht geschlechterneutral sind. Eine Kommission des Nationalrates hat den Auftrag erteilt, eine Evaluation in der Bundesverwaltung durchzuführen. Dieser Bericht wird voraussichtlich dem Parlament Ende 2002 vorgelegt. Die NGO-Koordination post Beijing wird sich zu diesem Zeitpunkt mit ihrer eigenen Evaluation in der Öffentlichkeit melden.

Der Aktionsplan zur Gleichstellung von Frau und Mann kann als pdf-Format abgerufen werden:
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG - Publikationen zu International / Umsetzung in der Schweiz