CEDAW - 44. Session 2009

Vom 20. Juli bis am 7. August fand an der UNO in New York die 44. Session des CEDAW-Ausschusses statt. Der Ausschuss besteht aus 23 Expertinnen und Experten, die die Umsetzung der Frauen*konvention in den Staaten, die das Abkommen unterschrieben und rattifiziert haben, überwachen. Die Staaten müssen alle vier Jahre einen Bericht an den Ausschuss einreichen (Staatenbericht) und an einer Anhörung erscheinen. NGOs erhalten im Rahmen der Vorbereitungssession (Pre-session) sowie an der Session selber die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Die NGO-Koordination war am 10. November 2008 in Genf zur Vorbereitungssession sowie zur Session in New York mit einer Delegation vertreten und lobbyierte hartnäckig und erfolgreich für die Anliegen der Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz.

Lobbying der NGO-Koordination

Die Anliegen der Schweizer NGOs wurden erstmals durch die Vertreterinnen Stella Jegher (AI) und Nicole Gantenbein (ehem. AI) an der Pre-Session im November 2008 in Genf dem Ausschuss vorgetragen und an der eigentlichen Session in New York durch Vivian Fankhauser-Feitknecht (PBS), Alicia Gamboa (cfd), Patrizia Mordini (SP Frauen/FemWiss) und Nicole Gantenbein (ehem. AI) noch einmal aufgegriffen und vertieft.

Am 20. Juli hielten Vivian Fankhauser-Feitknecht und Alicia Gamboa ein zehnminütiges Referat (pdf, 4 S.) vor dem Ausschuss, begleitet von einem vierseitigen Handout (pdf, 4 S.) mit konkreten Forderungen. Im Anschluss an sämtliche Referate, stellte der Ausschuss Fragen an die einzelnen Ländervertreterinnen. Hier die Antworten (pdf, 4 S.) unserer Delegation.

Am 24. Juli folgte dann das Lunchbriefing mit vereinzelten Mitgliedern des Ausschusses. Der Vorteil des Lunchs war, dass die Vertreterinnen einzig unserer Delegation zur Verfügung standen. Sie konnten abtasten welche Fragen den Ausschuss beschäftigen und in einem kleinen Rahmen die wichtigsten Themen noch einmal platzieren.

Vorträge Lunchbriefing (pdf, 4 S.)

Am 27. Juli fand die Anhörung und Befragung der offiziellen Schweizer Delegation durch den CEDAW-Ausschuss statt. Alicia Gamboa, Nicole Gantenbein und Patrizia Mordini durften als Zuschauerinnen an der Anhörung teilnehmen.

Am 7. August 2009 veröffentlichte der CEDAW-Ausschuss seinen Bericht mit den Empfehlungen an die offizielle Schweiz.

In seinem Bericht hebt er positive Punkte heraus und lobt die Schweiz für ihre zahlreichen Bemühungen, die Gleichstellung von Frau* und Mann in der Schweiz umzusetzen. Insbesondere hervorgehoben werden folgende Punkte:

  • Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen im September 2008
  • Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität im Oktober 2006
  • Einführung bezahlter Mutterschaftsurlaub
  • Gesetzliche Vorschriften und Programme zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel von Frauen
  • Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen und Frauenverbänden
  • Gender Mainstreaming und Gender Budgeting im Bereich der internationalen Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit

Der Bund wird vom Ausschuss an seine Verantwortung erinnert, die Umsetzung der Konvention trotz unserem föderalistischen System auch in den Kantonen und Gemeinden zu fordern und voranzutreiben. Der Ausschuss äusserte sich unter anderem zu folgenden Punkten kritisch und fordert konkrete Massnahmen vom Bund:

  • Mehr finanzielle Ressourcen für Frauenhäuser: ausreichende Plätze für die betroffenen Frauen
  • L-Bewilligung für Cabaret-Tänzerinnen: Anbindung der Bewilligung an die Stelle als Cabaret-Tänzerin, was den Frauen verunmöglicht, in eine andere Beschäftigung zu wechseln.
  • Stereotype Rollenbilder der Frau insbesondere im Bereich der Berufswahl und im Bereich der Medienberichterstattung
  • Unverheiratete Frauen sollen rechtlich verheirateten gleichgestellt sein
  • Teilzeitstellen für Mütter und Väter
  • Einführung Elternurlaub
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Fremdbetreuung
  • Hohe Steuerbelastung von Familien
  • Gewalt gegen Frauen: Vereinheitlichung der Gesetzgebung
  • Frauenhandel: Ratifikation der Konvention des Europarates gegen Menschenhandel
  • Anerkennung der Diplome von Migrantinnen

In zwei Punkten muss die Schweiz bereits 2011 wieder rapportieren:

  • Gewalt an Frauen und Mädchen (Paragraf 28 in den Empfehlungen)
  • Schutz von verletzlichen Frauengruppen: Migrantinnen und Frauen aus ethnischen Minoritäten (Paragraf 44 in den Empfehlungen)

2014 muss die Schweiz zu allen Punkten erneut rapportieren. (Da der 4. Staatenbericht bereits 2010 fällig wäre, kann der Bund den 4. und 5. Staatenbericht 2014 zusammenfassen.)

Hier die Empfehlungen als pdf:

Abschliessende Bemerkungen CEDAW-Ausschuss 2009 (pdf, 12 S.)
Observations finales Comité CEDEF (pdf, 13 p.)
Concluding observatons Committee CEDAW (pdf, 12 p.)