Juristisches zu CEDAW

Am 28. Juni 2018 fand die Hauptversammlung von Juristinnen Schweiz zur Frauenrechtskonvention CEDAW statt. Die Vorträge der beiden Referentinnen Erika Schläppi und Regula Kägi-Diener waren sehr erkenntnisreich und beleuchteten die Konvention einerseits in ihrer Bedeutung als internationales Menschenrechtsübereinkommen, andererseits als Instrument für die Schweizer Rechtspraxis. Im anschliessenden Gespräch zusammen mit dem Publikum wurden verschiedene Anwendungsmöglichkeiten und wie CEDAW unter Jurist*innen bekannter gemacht werden kann diskutiert.

Die beiden Präsentationen sind hier abrufbar:
Was ist CEDAW
CEDAW in der Rechtspraxis